Neuigkeiten zur WEG-Verwaltungs GmbH

Wir informieren Sie über Änderungen und Neuerungen, die für Sie als Wohnungs- oder Gewerbeeigentümer interessant sein können.  

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir haben noch nicht einmal das
erste Quartal des Jahres 2025 hinter uns gebracht, dennoch ist im neuen Immobilienjahr, nicht zuletzt bedingt durch die vielen Geschehnisse auf der politischen Weltbühne, bereits viel passiert. Insbesondere für den Immobilienmarkt haben sich entscheidende wirtschaftliche Veränderungen gegeben. Anbei finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte zu den aktuellen Entwicklungen:



Leitzinssenkung der EZB – Aktuelle Konditionen Immobiliendarlehen & Ausblick


Der Leitzins wurde seitens der EZB am 6. März – wie erwartet auf 2,5 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2025 kündigte die EZB-Chefin Christine Lagarde zu Jahresbeginn in Davos insgesamt drei bis fünf Zinssenkungen an. Die Zinsen für Immobiliendarlehen lagen bis vor kurzem aktuell im Schnitt bei ca. 3,3 Prozent und damit auf einem stabilen Niveau.

Nachdem Union und SPD das Milliarden-Schuldenpaket geplant haben, haben sich die Bauzinsen leicht erhöht - aufgrund stark gestiegener Renditen für Bundesanleihen. 



 Experten gehen davon aus, dass sich die Bauzinsen in der zweiten   Jahreshälfte etwas verteuern   werden – auf ca. 3,5 bis 4 Prozent pro   Jahr. Historisch betrachtet liegen die Leitzinsen aktuell aber   auf einem   guten Niveau. Experten rechnen in den nächsten Wochen und   Monaten nicht mit   weiteren Reduzierungen für Immobilienzinsen –   im Gegenteil, die ersten Kreditinstitute haben   Erhöhungen ihrer   Konditionen angekündigt, bedingt durch zahlreiche politische   Faktoren und   Unsicherheiten an den Weltmärkten.



Grundsteuerchaos

Seit diesem Jahr gilt die reformierte Grundsteuer. Für viele Eigentümer hat sich die Grundsteuer verändert. Hinzu kommt, dass es deutlich komplizierter wird. Die neuen Regelungen sind derart kompliziert, dass selbst die Finanzämter überfordert sind und viele Grundstückseigentümer ihren Bescheid erst nach Inkrafttreten der Reform erhalten haben und teils immer noch hierauf warten. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform bzw. zu ihrem aktuellen Grundsteuerbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.



 

Hessisches Leerstandsgesetz


Das hessische Bau- und Wirtschaftsministerium plant ein sogenanntes Leerstandsgesetz, welches sich gegen Spekulation auf dem Immobilienmarkt richtet. Konkret hätte eine Kommune mit Wohnungsmangel dann das Recht, vom Immobilieneigentümer eine „stichhaltige“ Begründung zu verlangen, wenn dessen Immobilie leer steht. Fehlt eine solche Begründung, kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 EUR pro Fall verhängt werden.


BFH-Urteil: Steuerabzug für Hausgeld erst nach Ausgabe

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 25.02. entschieden, dass Hausgeldzahlungen für die Erhaltungsrücklage, noch nicht zum Zeitpunkt der Einzahlungen steuerlich abziehbar sind. Werbungskosten liegen demnach erst bei Vornahme von Zahlungen zur Erhaltungsaufwendung vor. Der steuerliche Abzug kann somit erst dann geltend gemacht werden, wenn die zurückgelegten Mittel für tatsächlich angefallene Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum aufgewendet wurden.